5. Juni 2025
Ein aussergewöhnliches Kapitel im langen Bündner Baukartell-Fall ist zu Ende gegangen: Am Freitagnachmittag, 30. Mai 2025, wurde das Einfamilienhaus des Whistleblowers Adam Quadroni in Ramosch (Gemeinde Valsot) zwangsversteigert. Den Zuschlag bei 1,435 Mio. CHF erhielt die Solothurner Opernsängerin Marion Ammann, mit dem erklärten Ziel, dass Quadroni weiterhin in seinem Elternhaus wohnen kann. Damit wurde nicht nur ein drohender Zwangsauszug verhindert, sondern auch über die Hälfte seiner Schulden reduziert.
«Wir hoffen, dass wir eine Lösung finden und er in seinem Haus bleiben kann, um sein erlittenes Leid etwas zu mindern.»
Marion Ammann, Ersteherin
Datum | Ereignis |
---|---|
2017 | Quadroni deckt das Engadiner Baukartell auf, sein Bauunternehmen geht in Konkurs. |
27. 05. 2025 | Betreibungs- und Konkursamt Unterengadin publiziert Steigerungsanzeige (Schätzwert 2,3 Mio. CHF). |
30. 05. 2025 (14 Uhr) | Öffentliche Auktion im Gemeindehaus Scuol, rund 40 Personen im Saal. |
30. 05. 2025 (≈14:40) | Zuschlag an Marion Ammann für 1,435 Mio. CHF nach nur drei Bietschritten (Gegenbieter: Raiffeisenbank). |
31. 05. 2025 | Medienberichte bestätigen zusätzlichen Kauf der Jagdhütte (450 000 CHF). |
Juni 2025 | Zehntägige Beschwerdefrist (Art. 156 Abs. 2 SchKG) läuft, Eigentumsübertragung vorbereitet. |
Damit Quadroni dauerhaft wohnen bleiben kann, stehen verschiedene zivilrechtliche Instrumente zur Verfügung:
Darf die Käuferin das Wohnrecht einseitig festlegen?
Nein. Wohn- oder Nutzniessungsrechte erfordern eine schriftliche Vereinbarung zwischen Parteien und anschliessenden Grundbucheintrag.
Muss Lex Koller beachtet werden?
Nein, Käuferin ist Schweizerin, daher keine Bewilligung nötig.
Welche Gebühren fallen an?
1,5 % Zuschlagsgebühr des Betreibungsamts + ca. 0,3 % Grundbuchgebühr Graubünden.
Die Bündner Zwangsversteigerung rund um Adam Quadroni zeigt, dass das schweizerische Betreibungs- und Konkursrecht nicht nur Gläubigerforderungen effizient bedient, sondern auch humanitäre Lösungen ermöglicht. Durch eine kooperative Käuferin, transparente Abläufe und kluge Nutzung zivilrechtlicher Instrumente wird aus einem Notverkauf ein positives Signal: Selbst in komplexen Schuldensituationen lassen sich Win-Win-Resultate erzielen, für Schuldner, Gläubiger und die Region Graubünden gleichermassen.
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