13. Oktober 2025

Das Schweizer Betreibungsrecht regelt klar, wie offene Forderungen eingetrieben und notfalls durch die Zwangsversteigerung von Vermögenswerten realisiert werden können. Grundlage ist das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), das einen transparenten, gesetzlich definierten Ablauf vorgibt.
Zwangsversteigerungen dienen dabei nicht nur der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, sondern auch dem Schutz der Schuldnerrechte. Das System ist darauf ausgelegt, Fairness und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten - ein Prinzip, das in der Schweiz durch die hohe Professionalität der kantonalen Betreibungsämter umgesetzt wird.
Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) bildet seit 1889 die zentrale rechtliche Basis für alle Betreibungs- und Verwertungsverfahren in der Schweiz. Es definiert detailliert, wann und wie Vermögen zur Deckung von Forderungen herangezogen werden darf. Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Pfändung, Konkurs und Pfandverwertung - je nachdem, ob es sich um eine Privatperson, ein Unternehmen oder um besicherte Forderungen handelt.
Für Immobilien ist die Pfandverwertung der entscheidende Weg. Sie führt in der Regel zur Zwangsversteigerung, bei der die Liegenschaft öffentlich verkauft wird, um die offene Schuld zu tilgen.
Der Gläubiger reicht beim zuständigen Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren ein - z. B. in Zürich (ZH), Bern (BE) oder Luzern (LU). Das Amt prüft die Unterlagen und stellt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu. Ab diesem Moment hat der Schuldner 10 Tage Zeit, um entweder zu zahlen oder Rechtsvorschlag zu erheben.
Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, stoppt das Verfahren vorübergehend. Der Gläubiger muss seine Forderung nachweisen, z. B. durch einen rechtskräftigen Entscheid, eine Schuldanerkennung oder einen gerichtlichen Titel. Wird der Rechtsvorschlag beseitigt, läuft die Betreibung weiter.
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist kann der Gläubiger beim Betreibungsamt ein Fortsetzungsbegehren einreichen. Abhängig von der Art der Forderung erfolgt dann entweder:
Das Betreibungsamt kündigt die Verwertung der betroffenen Immobilie an. Diese Ankündigung wird im kantonalen Amtsblatt und auf Plattformen wie LocalAuction.ch veröffentlicht. So wird Transparenz gewährleistet, und interessierte Käufer erhalten frühzeitig Zugang zu den relevanten Informationen.
Die Zwangsversteigerung erfolgt öffentlich und unter Aufsicht des Betreibungsamts - beispielsweise im Tessin (TI), Waadt (VD) oder St. Gallen (SG). Bieter müssen sich vorab registrieren und oft eine Sicherheitsleistung erbringen. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Der Erlös dient in folgender Reihenfolge:
Nach Zahlung des Zuschlagspreises und Ablauf der gesetzlichen Fristen erfolgt die Eigentumsübertragung im Grundbuch. Das Betreibungsamt bestätigt die Übergabe, und der neue Eigentümer erhält das Objekt lastenfrei - ein entscheidender Vorteil für Käufer.
Bei der Pfandverwertung ist das Objekt selbst die Sicherheit für den Kredit. Wird der Kredit nicht mehr bedient, kann der Gläubiger die Verwertung verlangen - unabhängig von der finanziellen Gesamtsituation des Schuldners.
Besonders häufig betrifft dies Hypotheken, z. B. bei Objekten in Aargau (AG) oder Wallis (VS). In diesen Fällen wird die Zwangsversteigerung als wirtschaftlich geordnetes Mittel eingesetzt, um die Forderung zu decken und gleichzeitig Rechtssicherheit für alle Parteien zu schaffen.
Das SchKG legt großen Wert auf Schuldnerschutz. Ziel ist es nicht, Personen zu bestrafen, sondern faire Bedingungen zu schaffen. Zu den wichtigsten Schutzmechanismen zählen:
Damit wird verhindert, dass Vermögenswerte unter Wert verkauft oder Schuldner unangemessen benachteiligt werden.
„Das Schweizer Betreibungsrecht kombiniert Effizienz mit Fairness - ein Modell, das Gläubigerschutz und soziale Verantwortung miteinander verbindet.“
In den letzten Jahren hat die Digitalisierung den Ablauf von Zwangsversteigerungen grundlegend verändert. Plattformen wie LocalAuction.ch bündeln alle amtlichen Verfahren in der Schweiz und machen sie online zugänglich - von Zug (ZG) bis Genf (GE).
Käufer profitieren von einer zentralen Übersicht über sämtliche Objekte, während Gläubiger und Behörden von einer erhöhten Reichweite und effizienteren Kommunikation profitieren. Die Veröffentlichung auf LocalAuction.ch sorgt zudem für Wettbewerb und verhindert, dass Objekte „unter der Hand“ oder zu intransparenten Konditionen verkauft werden.
Die Zwangsversteigerung nach SchKG ist ein präzise geregelter, transparenter Prozess, der Rechtssicherheit und Fairness für alle Beteiligten garantiert. Dank der föderalen Struktur und der Digitalisierung ist die Schweiz Vorreiter in der effizienten Abwicklung solcher Verfahren.
Für Käufer bietet sie die Möglichkeit, Immobilien zu Markt- oder sogar unter Marktwert zu erwerben - mit voller rechtlicher Absicherung. Mit Plattformen wie LocalAuction.ch wird dieser Markt erstmals übersichtlich, zugänglich und datenbasiert analysierbar - ein Gewinn für Investoren, Behörden und den Rechtsstaat gleichermaßen.
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