16. März 2025
Im weltberühmten Wintersportort Gstaad ist eine der spektakulärsten Betreibungsgeschichten der letzten Jahre zu Ende gegangen: Das 10’270 m² grosse Chalet Flora, ein aufgelassenes Internat, später Privatresidenz, wechselte im Frühling 2025 im Rahmen einer betreibungsamtlichen Pfandverwertung den Eigentümer. Damit fand eine zweijährige Odyssee rund um ausstehende Versicherungsprämien, Lex-Koller-Fragen und internationale Schlagzeilen ihr (für alle Gläubiger erfreuliches) Finale.
«Wegen einer vermeintlichen Lappalie, 1913 Franken Gebäudeversicherung, kommt ein Mega-Anwesen unter den Hammer.»
Datum | Ereignis |
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2020 | Erwerb durch einen 24-jährigen Studenten aus Kasachstan, Eintrag im Grundbuch Saanen. |
Mai 2023 | Betreibungsamt publiziert Pfandverwertungsbegehren im Amtsblatt des Kantons Bern. |
30.06.2023 | Medien berichten über drohende Zwangsversteigerung («Mysteriöser Fall in Gstaad»). |
Herbst 2024 | Schätzung (Art. 140 Abs. 1 SchKG) und öffentliche Besichtigung. |
März 2025 | Auktion in Saanen, nach 17 Geboten Zuschlag an ein Schweizer Family-Office (Kaufpreis nicht amtlich veröffentlicht). |
Mai 2025 | Zuschlagsbeschwerdefrist abgelaufen, Eigentumsübertragung in Vollzug. |
Weil der vormalige Eigentümer nicht-EU/EFTA-Angehöriger ist, unterlag der ursprüngliche Erwerb bereits der Bewilligungspflicht gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG). Für den neuen Käufer, ein Schweizer Rechtsträger, entfällt diese Hürde, dennoch prüft die kantonale Behörde routinemässig, ob Nutzen & Wohnungsbedarf den Vorschriften entsprechen (BewG Art. 2, 5).
Kann ich als Auslandschweizer mitbieten?
Ja, Auslandschweizer gelten als Inländer im Sinn der Lex Koller (Art. 3 BewG).
Wie hoch ist das Aufgeld des Betreibungsamts?
Im Kanton Bern werden 1,5 % Zuschlagsgebühr + 0,5 % Grundbuchgebühr fällig.
Darf ich das Chalet sofort umbauen?
Umbauten unterliegen der streng regulierten Chalet-Schutzbauordnung Gstaad, Baubewilligung obligatorisch.
Die Ersteigerung des Chalet Flora zeigt, wie selbst in den teuersten Alpendestinationen ein Zwangsverwertungsverfahren attraktive Chancen birgt, für Käufer und Gläubiger gleichermassen. Eine glasklare gesetzliche Grundlage (SchKG, BewG) sorgt für Fairness, während die Rarität solcher Objekte hohe Wertstabilität verspricht. Wer seine Hausaufgaben macht, kann aus einer Notlage eine Win-Win-Situation kreieren, so wie es in Gstaad gelungen ist.
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