Das angebotene Objekt ist ein 5½ Zimmer Einfamilienhaus im Mittelland, welches im Jahr 1973 erbaut wurde. Die Wohnfläche beträgt 143.0 m² und das Grundstück hat eine Fläche von 1'149 m². Das Haus verfügt über drei Garagenplätze. Der geschätzte Wert des Hauses liegt bei CHF 1'150'000. Die Zwangsversteigerung findet am 15. Mai 2025 um 14:00 Uhr statt.
Einfamilienhaus
6 Zimmer
Gebaut in 2000
2 Keller
3 Garagen
1 Aussenparkplatz
1149 m² Grundstücksfläche
240 m² Nutzfläche
300 m² umliegende Fläche
80 m² Wohnfläche
50 m² Garten
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Änderungshistorie
Grundstück
Grundstück Nr.: 941
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Werte
Amtliche Schätzung
Gebäudeversicherungswert
Katasterwert
Mindestgebot
Anzahlung
552’000
600’268
70’300
1’292
15’000
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Dokumente
Steigerungsbedingungen
Grundbuchauszug
SGV-Police
Betreibungsamtliche Schätzung
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Objektbeschreibung aus Publikation
SHAB
Zwangsversteigerungen bieten in der Schweiz eine besondere Möglichkeit, Immobilien unter Marktwert zu erwerben, erfordern jedoch eine sorgfältige Vorbereitung. Die angebotenen Objekte stammen meist aus Betreibungs- oder Konkursverfahren und werden durch die zuständigen Behörden öffentlich versteigert. Interessenten sollten sich frühzeitig über Versteigerungstermine, Besichtigungsmöglichkeiten und Verfahrensdetails informieren. Wichtige Dokumente wie Schätzungsberichte, Lagepläne und amtliche Publikationen stehen häufig online zur Verfügung und sollten genau analysiert werden. Während der Auktion ist eine gültige Identifikation vorzulegen, bei juristischen Personen zusätzlich ein Handelsregisterauszug. Die Zahlungsmodalitäten, insbesondere die Anzahlung und die Fristen für die Restzahlung, sind strikt geregelt. Wer sich mit dem Ablauf vertraut macht und alle rechtlichen sowie finanziellen Aspekte berücksichtigt, kann durch eine Zwangsversteigerung erfolgreich in Immobilien investieren.
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Haftungsausschluss
Dieser Inhalt dient lediglich zur allgemeinen Information und wird ohne Garantie hinsichtlich Genauigkeit oder Vollständigkeit bereitgestellt. Beschreibungen von Eigenschaften, Dokumenten und Abbildungen könnten ungenau sein. Es wird empfohlen, eigene Recherchen durchzuführen und bei Bedarf unabhängigen fachlichen Rat einzuholen.