29. August 2025

In der Schweiz gibt es Grundstücke, deren Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind oder bei denen kein aktiver Eigentümer mehr vorhanden ist. Diese sogenannten herrenlosen Grundstücke werden von den Gemeinden oder Kantonen verwaltet und können im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden. Für Interessenten eröffnet sich hier die Chance, Land zu attraktiven Konditionen zu erwerben und zugleich einen Beitrag zur sinnvollen Nutzung brachliegender Flächen zu leisten.
Herrenlose Grundstücke entstehen auf unterschiedliche Weise. Häufig handelt es sich um Parzellen, deren Besitzer verstorben sind, ohne dass ein Erbe eingetragen wurde. In anderen Fällen verlieren Grundstücke durch fehlende Nutzung oder administrative Besonderheiten ihren klaren Rechtsstatus. Sobald ein Grundstück von der Gemeinde oder dem Kanton als herrenlos eingestuft wird, kann es in einem geregelten Verfahren der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
In ländlichen Regionen wie dem Kanton Bern (BE) oder dem Aargau (AG) handelt es sich häufig um kleine Parzellen, die nicht mehr bewirtschaftet werden. In städtischen Gebieten, etwa in Zürich (ZH) oder Genf (GE), können sogar Bauparzellen betroffen sein, die durch eine Versteigerung wieder in Nutzung gelangen.
Die Versteigerung herrenloser Grundstücke folgt klaren gesetzlichen Regeln, die für Transparenz und Fairness sorgen. Zuständig sind in der Regel die kantonalen Behörden oder die jeweiligen Betreibungsämter. Der Ablauf lässt sich in mehreren Schritten zusammenfassen:
„Die Versteigerung herrenloser Grundstücke ist eine faire Möglichkeit, ungenutzte Flächen wieder in Wert zu setzen und einer neuen Nutzung zuzuführen.“
Der Erwerb eines herrenlosen Grundstücks über eine Versteigerung bietet gleich mehrere Vorteile. Wirtschaftlich können Käufer von günstigen Einstiegspreisen profitieren. Gesellschaftlich wird die sinnvolle Nutzung von Flächen gefördert, die andernfalls brachliegen würden.
Im Kanton Graubünden (GR) oder im Tessin (TI) können herrenlose Grundstücke etwa für touristische Projekte interessant sein. In wirtschaftlich dynamischen Regionen wie Zug (ZG) oder Basel-Stadt (BS) wiederum sind solche Grundstücke eine Gelegenheit, sich in einem hart umkämpften Immobilienmarkt zu positionieren.
Wer ein herrenloses Grundstück ersteigern möchte, sollte einige Punkte beachten:
Herrenlose Grundstücke sind ein oft unterschätztes Segment des Schweizer Immobilienmarktes. Durch Zwangsversteigerungen gelangen sie wieder in Nutzung und eröffnen Interessenten attraktive Möglichkeiten. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich nicht nur finanzielle Vorteile erzielen, sondern auch ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gemeinden und Regionen leisten.
Mit LocalAuction.ch steht eine Plattform bereit, die alle relevanten Informationen übersichtlich zusammenführt und Interessenten den Zugang zu herrenlosen Grundstücken in der ganzen Schweiz erleichtert.