7. Oktober 2025

Der Erbfall zählt zu den sensibelsten Momenten im Familienleben – nicht nur emotional, sondern auch rechtlich. Besonders dann, wenn eine Immobilie Teil des Nachlasses ist, kommt es häufig zu komplexen Fragen: Wer darf im Haus wohnen? Wie wird der Wert aufgeteilt? Und was passiert, wenn sich die Erben nicht einig werden?
In der Schweiz führt Uneinigkeit über die Aufteilung von Immobilienwerten oder offene Nachlassschulden nicht selten zu einer -sversteigerung. Diese ist rechtlich klar geregelt und bietet eine strukturierte Lösung, wenn eine friedliche Einigung scheitert. Sie soll nicht bestrafen, sondern sicherstellen, dass das Vermögen transparent und fair verteilt wird.
Die rechtliche Basis für -sversteigerungen im Erbfall bildet das Zivilgesetzbuch (ZGB) in Verbindung mit dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Sobald ein Erblasser verstirbt, entsteht eine Erbengemeinschaft – alle Erben werden gemeinsam Eigentümer der Nachlassimmobilien. Entscheidungen über Verkauf, Nutzung oder Teilung können nur gemeinsam getroffen werden.
Kommt keine Einigung zustande, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer sogenannten Teilungsversteigerung vor. Diese kann von einem oder mehreren Miterben beantragt werden, um den Nachlass aufzulösen und den Erlös gerecht zu verteilen.
Die Teilungsversteigerung ist im Kern ein geordnetes Verfahren zur Auflösung von Miteigentum. Sie unterscheidet sich von einer Betreibungsversteigerung, bei der Gläubigerforderungen im Vordergrund stehen. In einem Erbfall dient sie allein der Erbteilung. Der Antrag kann gestellt werden, sobald klar ist, dass die Immobilie nicht sinnvoll geteilt oder gemeinsam genutzt werden kann.
Zuständig für die Durchführung ist das Betreibungsamt desjenigen Kantons, in dem sich die Immobilie befindet – etwa in Zürich (ZH), Bern (BE) oder Waadt (VD). Das Amt organisiert den Verkauf, legt den Versteigerungstermin fest und sorgt für eine rechtlich einwandfreie Abwicklung.
Eine -sversteigerung ist meist das letzte Mittel, wenn andere Lösungen scheitern. Die häufigsten Auslöser sind:
In der Praxis betrifft dies besonders Immobilien in Regionen mit hohen Marktwerten, etwa im Tessin (TI) oder in Luzern (LU), wo die Preisentwicklung die Erwartungen der Erben oft weit auseinandergehen lässt.
Der Versteigerungsprozess folgt klaren Regeln und wird vom Betreibungsamt in mehreren Schritten durchgeführt:
„Die Teilungsversteigerung ist kein Scheitern – sie ist ein geregelter Weg, um aus einem gemeinsamen Eigentum klare Verhältnisse zu schaffen.“
Jeder Erbe hat das Recht, den Antrag auf Teilungsversteigerung zu stellen. Ebenso kann jeder Erbe – oder auch Dritte – an der Versteigerung teilnehmen und selbst mitbieten. Wichtig ist: Der Erlös wird nach den gesetzlichen Erbquoten verteilt, es sei denn, ein Testament oder Erbvertrag sieht anderes vor.
Die Pflichten umfassen insbesondere die Mitwirkung an der Nachlassabwicklung. Dazu zählen die Offenlegung von relevanten Dokumenten, die Zustimmung zu Schätzungen und die Teilnahme an Verhandlungsterminen. Wer sich weigert, kann durch gerichtliche Anordnung zur Mitwirkung verpflichtet werden.
Ein typisches Szenario: Drei Geschwister erben ein Haus in Aarau (AG). Zwei möchten verkaufen, einer möchte das Haus behalten. Da keine Einigung zustande kommt, wird eine Teilungsversteigerung eingeleitet. Das Betreibungsamt legt den Verkehrswert auf 1,2 Mio. CHF fest, die Versteigerung erzielt einen Zuschlagspreis von 1,35 Mio. CHF. Nach Abzug der Hypothek (400.000 CHF) und Gebühren (15.000 CHF) werden rund 935.000 CHF auf die drei Erben verteilt – je 311.667 CHF.
Dieses Beispiel zeigt, wie geordnet und transparent eine solche Verwertung ablaufen kann – ohne langwierige Streitigkeiten oder gerichtliche Auseinandersetzungen.
Der beste Weg, eine -sversteigerung im Erbfall zu vermeiden, ist eine vorausschauende Nachlassplanung. Ein klar formulierter Erbvertrag oder ein Testament kann festlegen, wer die Immobilie erhält oder wie sie zu bewerten ist. Auch die Festlegung einer Auszahlungsfrist oder einer neutralen Schätzung kann spätere Konflikte entschärfen.
Fehlt eine solche Regelung, ist eine neutrale Plattform wie LocalAuction.ch von Vorteil: Sie schafft Transparenz für alle Beteiligten und verhindert, dass der Verkauf „unter Wert“ erfolgt.
LocalAuction.ch bietet als führende Plattform für amtliche Immobilienversteigerungen in der Schweiz Zugang zu allen relevanten Verfahren – übersichtlich, tagesaktuell und kostenlos. Besonders in Erbfällen sorgt sie für Transparenz und Vertrauen zwischen den Beteiligten: Alle sehen denselben Verkehrswert, dieselben Fristen und dieselben Gebote.
Dadurch wird der Prozess demokratisiert: Was früher nur über persönliche Kontakte und Amtsblätter zugänglich war, steht heute jedem Interessenten offen – ob Erbe, Käufer oder Investor.
Eine -sversteigerung im Erbfall ist kein Zeichen von Scheitern, sondern ein Instrument der Gerechtigkeit. Sie stellt sicher, dass jeder Erbe seinen Anteil erhält – unabhängig von Emotionen oder finanziellen Interessen. Durch moderne Plattformen wie LocalAuction.ch wird dieser Prozess nicht nur transparenter, sondern auch effizienter und fairer.
Wer frühzeitig plant, klar kommuniziert und professionelle Unterstützung nutzt, kann den Erbprozess in geordnete Bahnen lenken – und so aus einer potenziellen Konfliktsituation eine faire Lösung machen, von der alle profitieren.
LocalAuction.ch – Alle amtlichen Immobilienversteigerungen der Schweiz auf einen Blick. Transparent. Digital. Fair.