Die angebotene 4½ Zimmerwohnung befindet sich im Tessin und erstreckt sich über eine Wohnfläche von 157 m² im 1. Stock eines Gebäudes, das im Jahr 2012 erbaut wurde. Die Wohnung bietet einen Seeblick. Zusätzlich sind eine Terrasse, ein Keller sowie zwei Garagenplätze und zwei Aussenparkplätze vorhanden. Zur gemeinschaftlichen Nutzung steht ein Pool zur Verfügung. Die Zwangsversteigerung findet am 4. September 2025 um 15:00 Uhr statt, mit einem geschätzten Wert von CHF 2'035'772.
Einfamilienhaus
6 Zimmer
Gebaut in 2000
2 Keller
3 Garagen
1 Aussenparkplatz
240 m² Nutzfläche
300 m² umliegende Fläche
80 m² Wohnfläche
50 m² Garten
Pool
Terrasse
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Änderungshistorie
Grundstück
Grundstück Nr.: 941
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Werte
Amtliche Schätzung
Gebäudeversicherungswert
Katasterwert
Mindestgebot
Anzahlung
552’000
600’268
70’300
1’292
15’000
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Dokumente
Steigerungsbedingungen
Grundbuchauszug
SGV-Police
Betreibungsamtliche Schätzung
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Objektbeschreibung aus Publikation
SHAB
Zwangsversteigerungen bieten in der Schweiz eine besondere Möglichkeit, Immobilien unter Marktwert zu erwerben, erfordern jedoch eine sorgfältige Vorbereitung. Die angebotenen Objekte stammen meist aus Betreibungs- oder Konkursverfahren und werden durch die zuständigen Behörden öffentlich versteigert. Interessenten sollten sich frühzeitig über Versteigerungstermine, Besichtigungsmöglichkeiten und Verfahrensdetails informieren. Wichtige Dokumente wie Schätzungsberichte, Lagepläne und amtliche Publikationen stehen häufig online zur Verfügung und sollten genau analysiert werden. Während der Auktion ist eine gültige Identifikation vorzulegen, bei juristischen Personen zusätzlich ein Handelsregisterauszug. Die Zahlungsmodalitäten, insbesondere die Anzahlung und die Fristen für die Restzahlung, sind strikt geregelt. Wer sich mit dem Ablauf vertraut macht und alle rechtlichen sowie finanziellen Aspekte berücksichtigt, kann durch eine Zwangsversteigerung erfolgreich in Immobilien investieren.
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Haftungsausschluss
Dieser Inhalt dient lediglich zur allgemeinen Information und wird ohne Garantie hinsichtlich Genauigkeit oder Vollständigkeit bereitgestellt. Beschreibungen von Eigenschaften, Dokumenten und Abbildungen könnten ungenau sein. Es wird empfohlen, eigene Recherchen durchzuführen und bei Bedarf unabhängigen fachlichen Rat einzuholen.