Das angebotene Objekt ist ein Zweifamilienhaus, gelegen in der Ostschweiz. Die Liegenschaft verfügt über eine Grundstücksfläche von 605 m² und eine Wohnfläche von insgesamt 170 m². Das Gebäude wurde im Jahr 1979 errichtet. Im Untergeschoss befindet sich ein Keller, der zusätzlichen Stauraum bietet. Zudem stehen drei Aussenparkplätze zur Verfügung. Der geschätzte Wert des Objekts liegt bei CHF 850'000. Die Zwangsversteigerung findet am 7. Mai 2025 um 14:00 Uhr statt.
Einfamilienhaus
6 Zimmer
Gebaut in 2000
2 Keller
3 Garagen
1 Aussenparkplatz
605 m² Grundstücksfläche
240 m² Nutzfläche
300 m² umliegende Fläche
80 m² Wohnfläche
50 m² Garten
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Änderungshistorie
Grundstück
Grundstück Nr.: 941
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Werte
Amtliche Schätzung
Gebäudeversicherungswert
Katasterwert
Mindestgebot
Anzahlung
552’000
600’268
70’300
1’292
15’000
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Bemerkungen
Bei Zwangsversteigerungen in der Schweiz handelt es sich um ein amtlich geregeltes Verfahren, das Chancen für Käufer bietet, gleichzeitig aber auch besondere Anforderungen mit sich bringt. Interessierte sollten beachten, dass Objekte in der Regel besichtigt werden können, jedoch keine Garantie für den Zustand besteht. Es empfiehlt sich, alle verfügbaren Unterlagen wie Schätzungsberichte, Grundbuchauszüge und amtliche Versteigerungspublikationen sorgfältig zu prüfen. Zudem müssen Bieter bei der Auktion eine Anzahlung leisten und sich mit den Zahlungsbedingungen, Fristen und rechtlichen Konsequenzen vertraut machen. Wichtig ist auch, vorab zu klären, ob das Objekt lastenfrei übernommen wird oder ob bestehende Dienstbarkeiten oder Mietverhältnisse zu berücksichtigen sind. Wer gut vorbereitet ist, kann von einer Zwangsversteigerung profitieren, sollte jedoch stets die Risiken realistisch einschätzen.
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Dokumente
Steigerungsbedingungen
Grundbuchauszug
SGV-Police
Betreibungsamtliche Schätzung
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Haftungsausschluss
Dieser Inhalt dient lediglich zur allgemeinen Information und wird ohne Garantie hinsichtlich Genauigkeit oder Vollständigkeit bereitgestellt. Beschreibungen von Eigenschaften, Dokumenten und Abbildungen könnten ungenau sein. Es wird empfohlen, eigene Recherchen durchzuführen und bei Bedarf unabhängigen fachlichen Rat einzuholen.