Angeboten wird ein ⅓ Anteil an einem Einfamilienhaus im Tessin. Das Objekt verfügt über eine Grundstücksfläche von 183 m² und eine Wohnfläche von 175 m², verteilt auf 5.5 Zimmer. Das Haus wurde im Jahr 1950 erbaut und bietet zudem einen Keller. Der geschätzte Wert des Anteils beträgt CHF 123'525. Die Zwangsversteigerung findet am 04. Dezember 2025 um 14:00 Uhr statt.
Einfamilienhaus
6 Zimmer
Gebaut in 2000
2 Keller
3 Garagen
1 Aussenparkplatz
183 m² Grundstücksfläche
240 m² Nutzfläche
300 m² umliegende Fläche
80 m² Wohnfläche
50 m² Garten
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Änderungshistorie
Grundstück
Grundstück Nr.: 941
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Werte
Amtliche Schätzung
Gebäudeversicherungswert
Katasterwert
Mindestgebot
Anzahlung
552’000
600’268
70’300
1’292
15’000
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Dokumente
Steigerungsbedingungen
Grundbuchauszug
SGV-Police
Betreibungsamtliche Schätzung
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Objektbeschreibung aus Publikation
SHAB
Zwangsversteigerungen bieten in der Schweiz eine besondere Möglichkeit, Immobilien unter Marktwert zu erwerben, erfordern jedoch eine sorgfältige Vorbereitung. Die angebotenen Objekte stammen meist aus Betreibungs- oder Konkursverfahren und werden durch die zuständigen Behörden öffentlich versteigert. Interessenten sollten sich frühzeitig über Versteigerungstermine, Besichtigungsmöglichkeiten und Verfahrensdetails informieren. Wichtige Dokumente wie Schätzungsberichte, Lagepläne und amtliche Publikationen stehen häufig online zur Verfügung und sollten genau analysiert werden. Während der Auktion ist eine gültige Identifikation vorzulegen, bei juristischen Personen zusätzlich ein Handelsregisterauszug. Die Zahlungsmodalitäten, insbesondere die Anzahlung und die Fristen für die Restzahlung, sind strikt geregelt. Wer sich mit dem Ablauf vertraut macht und alle rechtlichen sowie finanziellen Aspekte berücksichtigt, kann durch eine Zwangsversteigerung erfolgreich in Immobilien investieren.
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1. Februar 2025
Haftungsausschluss
Dieser Inhalt dient lediglich zur allgemeinen Information und wird ohne Garantie hinsichtlich Genauigkeit oder Vollständigkeit bereitgestellt. Beschreibungen von Eigenschaften, Dokumenten und Abbildungen könnten ungenau sein. Es wird empfohlen, eigene Recherchen durchzuführen und bei Bedarf unabhängigen fachlichen Rat einzuholen.