13. Juni 2025
Der Hammer fällt, das Publikum applaudiert, und du hast scheinbar ein Schnäppchen gemacht. Doch hinter dem tiefsten Zuschlagspreis können sich Kostenfallen verbergen, die aus einem vermeintlich günstigen Deal ein kostspieliges Abenteuer machen. In diesem Artikel beleuchten wir Schritt für Schritt die häufigsten Überraschungskosten bei Zwangsversteigerungen in der Schweiz und zeigen, wie clevere Investoren sie schon vor dem Bieten einkalkulieren oder ganz vermeiden.
Das Preis-Paradoxon erklärt, weshalb das tiefste Gebot selten das wirtschaftlichste ist:
Kostenblock | Typischer Anteil am Projekt* | Kann übersehen werden? |
---|---|---|
Hammerpreis | 60-70 % | Nein |
Nebenkosten & Steuern | 3-5 % | Ja, Handänderungssteuer variiert stark nach Kanton |
Sanierung & Modernisierung | 15-40 % | Ja, oft unzureichend kalkuliert |
Finanzierung & Zwischenkredite | 1-4 % | Ja, 20-Tage-Frist erzwingt teure Bridge Loans |
Risiko-Puffer (Unvorhergesehenes) | 5-10 % | Häufig gestrichen, um «billig» zu sein |
*Spannbreiten für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser, Stand 2025
«Der niedrigste Zuschlagspreis ist nur dann ein Gewinn, wenn alle Folgekosten transparent auf dem Tisch liegen.»
• Grün (Kosmetik): 100-150 CHF / m²
• Orange (Teilrenovation): 250-450 CHF / m²
• Rot (Kernsanierung): 600-1 100 CHF / m²
Die 20-Tage-Frist zwischen Zuschlag und Kaufpreiszahlung erfordert oft einen kurzfristigen Zwischenkredit.
Ein «günstiges» Gebot in einem Hochsteuerkanton kann am Ende teurer sein als ein moderates Gebot in einem Kanton mit 0 % Handänderungssteuer.
Bieter A | Bieter B | |
---|---|---|
Hammerpreis | CHF 800 000 | CHF 860 000 |
Nebenkosten* | CHF 32 000 | CHF 34 400 |
Sanierung (Schätzung) | CHF 180 000 | CHF 120 000 |
Finanzierung & Puffer | CHF 58 000 | CHF 54 000 |
Totalinvest | CHF 1 070 000 | CHF 1 068 400 |
*Nebenkosten im Kanton Freiburg (3,3 % Handänderungssteuer).
Fazit: Obwohl Bieter A nominal 60 000 CHF günstiger ersteigerte, liegt sein Gesamtbudget knapp über dem von Bieter B, weil er eine unrealistische Sanierungskalkulation angesetzt hatte. Bieter B zahlte zwar mehr beim Zuschlag, identifizierte aber korrekt, dass Dach und Heizung noch 10 Jahre Restnutzungsdauer haben.
Nein. Bei Zwangsversteigerungen gilt «gekauft wie gesehen». Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Erfahrungsgemäss 10-15 % des Totalinvests, bei unbekannter Bausubstanz eher 20 %.
Bei Mehrfamilienhäusern oder Luxusobjekten ja, die Nebenkosten des Gutachtens sind im Verhältnis klein gegenüber möglichen Fehlkalkulationen.
Ein tiefer Zuschlagspreis ist verführerisch, aber nicht automatisch billig. Nebenkosten, Sanierung, Finanzierung und Puffer können das Kostenbild dramatisch verändern. Wer systematisch kalkuliert, Stress-Tests durchführt und emotionale Übertreibungen vermeidet, bietet wirtschaftlich, und gewinnt selbst dann, wenn er nicht der Billigste ist.