25. Oktober 2025
Die Hypothek ist das Fundament vieler Immobilienfinanzierungen in der Schweiz - sie ermöglicht Wohneigentum, bindet aber auch rechtliche Verpflichtungen. Wird eine Hypothek nicht mehr bedient, kann das in letzter Konsequenz zur Zwangsversteigerung führen. Diese Maßnahme ist kein abruptes Ereignis, sondern der Abschluss eines gesetzlich geregelten Prozesses nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).
Für betroffene Eigentümer ist es entscheidend, die Abläufe, Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu verstehen. Denn eine Zwangsversteigerung bedeutet nicht automatisch den vollständigen Verlust - im Gegenteil: Mit rechtzeitigem Handeln lassen sich viele negative Folgen vermeiden.
Gerät ein Schuldner mit der Hypothekarzahlung in Verzug, kann der Gläubiger - in der Regel eine Bank oder Versicherung - die sogenannte Pfandverwertung beantragen. Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 151 bis 158 SchKG und wird vom zuständigen Betreibungsamt durchgeführt, etwa im Kanton Zürich (ZH), Bern (BE) oder Luzern (LU).
Ziel der Pfandverwertung ist die Deckung der offenen Forderung durch den Verkauf des belasteten Objekts. Der Ablauf folgt klar definierten Schritten:
„Das Ziel einer Zwangsversteigerung ist nicht die Enteignung, sondern die faire Befriedigung der Gläubiger unter Wahrung der Rechte des Schuldners.“
Eine Hypothek ist rechtlich gesehen ein Grundpfandrecht - eine Sicherheit, die im Grundbuch eingetragen wird und dem Kreditgeber erlaubt, im Falle von Zahlungsunfähigkeit die Immobilie zu verwerten. Dieses Pfandrecht bleibt auch dann bestehen, wenn die Immobilie den Eigentümer wechselt, bis die Schuld vollständig getilgt ist.
Im Gegensatz zu anderen Formen der Betreibung (z. B. Lohn- oder Sachpfändung) betrifft die Pfandverwertung also ausschliesslich das belastete Objekt. Gläubiger können nicht auf andere Vermögenswerte des Schuldners zugreifen, solange das Pfand den offenen Betrag deckt.
Eigentümer haben im gesamten Betreibungsprozess klar definierte Rechte. Sie werden über alle Schritte informiert, können Einsicht in die Unterlagen verlangen und haben das Recht, innerhalb bestimmter Fristen Rechtsmittel einzulegen. Wichtig ist jedoch: Untätigkeit führt automatisch zur Fortsetzung der Betreibung.
Schuldner haben auch Pflichten - insbesondere müssen sie das Betreibungsamt über relevante Änderungen informieren, beispielsweise über laufende Verkaufsverhandlungen, Teilzahlungen oder neue Vereinbarungen mit der Bank. Transparenz ist hier der beste Schutz.
Bis zur Versteigerung besteht die Möglichkeit, die Forderung inklusive Zinsen und Gebühren zu begleichen und damit die Verwertung zu verhindern. Diese sogenannte Selbstauslösung kann selbst am Tag der Versteigerung noch erfolgen, solange der Zuschlag nicht erteilt wurde.
Vor jeder Zwangsversteigerung wird das Objekt amtlich geschätzt. Diese Schätzung dient als Grundlage für das Mindestgebot. In der Regel liegt der Zuschlagspreis zwischen 70 % und 100 % des Verkehrswerts - abhängig von der Lage, dem Zustand der Immobilie und der Marktnachfrage.
In stark nachgefragten Regionen wie Waadt (VD) oder Tessin (TI) erreichen Zuschläge oft sogar über den Schätzwert. In strukturschwächeren Gebieten, etwa Graubünden (GR) oder Jura (JU), kann der Abschlag höher sein.
Der Verkaufserlös wird nach einer klaren Rangordnung verteilt:
Dieser Ablauf stellt sicher, dass keine Partei benachteiligt wird und der Verwertungserlös transparent aufgeteilt wird.
Eine Zwangsversteigerung ist in vielen Fällen vermeidbar. Eigentümer sollten frühzeitig mit ihrer Bank Kontakt aufnehmen, wenn Zahlungsschwierigkeiten absehbar sind. Banken bevorzugen meist einvernehmliche Lösungen, etwa Ratenpläne, Teilverkäufe oder Refinanzierungen.
Zudem kann ein geordneter freihändiger Verkauf - oft mit Unterstützung durch Makler oder über Plattformen wie LocalAuction.ch - höhere Erlöse erzielen als eine Zwangsversteigerung. Das Betreibungsamt kann diesem Vorgehen zustimmen, wenn es den Interessen aller Beteiligten entspricht.
Für Käufer bieten Zwangsversteigerungen die Möglichkeit, Immobilien unter Marktwert zu erwerben. Gleichzeitig profitieren Schuldner davon, dass das Verfahren öffentlich, rechtssicher und vollständig dokumentiert abläuft. Manipulationen oder intransparente Verkäufe sind ausgeschlossen.
In Regionen wie Zug (ZG) oder Basel-Stadt (BS) nutzen Investoren diese Form des Erwerbs zunehmend als strategisches Investment. Für Schuldner bedeutet das, dass ihre Immobilie mit hoher Wahrscheinlichkeit einen fairen Preis erzielt - auch wenn der Verkauf unfreiwillig erfolgt.
LocalAuction.ch ist die führende Plattform für amtliche Immobilienversteigerungen in der Schweiz. Sie bündelt alle laufenden Verfahren aus den Kantonen und stellt diese übersichtlich dar - inklusive Verkehrswert, Versteigerungstermin, Dokumente und Standortanalyse.
Dadurch erhalten sowohl Käufer als auch Schuldner einen transparenten Zugang zu allen Informationen. Schuldner profitieren von einer grösseren Reichweite, was häufig zu höheren Geboten und damit zu geringeren Restschulden führt.
Eine Zwangsversteigerung wegen Hypothek ist kein plötzliches Ereignis, sondern der letzte Schritt in einem klar geregelten Prozess. Wer seine Rechte kennt, kann frühzeitig handeln, Alternativen prüfen und den Schaden minimieren.
Die Schweiz bietet mit ihrem Betreibungsrecht eines der fairsten Systeme Europas - transparent, rechtssicher und effizient. Mit Plattformen wie LocalAuction.ch wird dieser Prozess für alle Beteiligten moderner, zugänglicher und nachvollziehbarer.
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