1. Oktober 2025

Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale, sondern oft auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Besonders dann, wenn gemeinsames Wohneigentum im Spiel ist, stellt sich die Frage: Was geschieht mit dem Haus? In der Schweiz kann es unter bestimmten Umständen zur Zwangsversteigerung kommen - etwa wenn sich die Parteien nicht über den Verkauf oder die Aufteilung einigen können.
Im Unterschied zu einer klassischen Betreibung basiert die Versteigerung in Scheidungsfällen nicht auf Schulden gegenüber Gläubigern, sondern auf der rechtlichen Auflösung des Miteigentums. Das Verfahren bietet eine gesetzlich geregelte Möglichkeit, Eigentumsverhältnisse zu klären und den Erlös fair aufzuteilen.
Die Grundlage für Zwangsversteigerungen im Zuge einer Scheidung bildet das Zivilgesetzbuch (ZGB) in Verbindung mit dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Wenn zwei geschiedene Ehepartner ein Haus gemeinsam besitzen, ist dieses in der Regel als Miteigentum im Grundbuch eingetragen.
Können sich die Parteien nicht auf eine einvernehmliche Lösung - also Verkauf, Auszahlung oder Übernahme - einigen, kann das Gericht auf Antrag einer Partei eine Teilungsversteigerung anordnen. Diese erfolgt durch das zuständige Betreibungsamt des Kantons, z. B. im Kanton Zürich (ZH) oder Bern (BE), und wird öffentlich bekannt gemacht.
Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Betreibung im engeren Sinne, sondern um eine gerichtliche Verwertung gemeinschaftlichen Eigentums. Das bedeutet:
Dieser Unterschied ist wesentlich, da er zeigt, dass die Versteigerung nicht zwingend ein Zeichen wirtschaftlicher Notlage ist - sondern eine geordnete, rechtlich abgesicherte Lösung bei Uneinigkeit.
Das Verfahren folgt einem klaren Ablauf, der durch das SchKG und kantonale Vorschriften geregelt ist. Der Prozess wird durch das Betreibungsamt des jeweiligen Ortes geleitet - etwa in Luzern (LU), Waadt (VD) oder Tessin (TI) - und verläuft in mehreren Schritten:
„Die Teilungsversteigerung ist keine Niederlage, sondern eine Lösung - sie ermöglicht beiden Parteien, ihre Ansprüche rechtskonform und transparent durchzusetzen.“
Der Verkaufserlös wird nach Abzug von Hypothekarschulden, Verfahrenskosten und allfälligen Gebühren geteilt. Dabei sind steuerliche Aspekte zu beachten, insbesondere die Grundstücksgewinnsteuer, die je nach Kanton variiert. In Aargau (AG) und Basel-Landschaft (BL) gelten beispielsweise unterschiedliche Regelungen bezüglich Haltedauer und Eigengebrauch.
Ein häufiger Irrtum: Selbst wenn eine Immobilie unter dem geschätzten Marktwert versteigert wird, gilt der Zuschlagspreis als steuerlich relevanter Veräußerungswert. Daher empfiehlt es sich, den Prozess professionell zu begleiten - juristisch wie steuerlich.
In vielen Fällen kann eine Teilungsversteigerung durch frühzeitige Einigung verhindert werden. Die gängigsten Alternativen sind:
Diese Lösungen setzen jedoch gegenseitiges Vertrauen und klare Kommunikation voraus - ein Aspekt, der in emotional belasteten Situationen oft fehlt. Ist keine Einigung möglich, bleibt die Versteigerung der rechtlich sauberste Weg.
LocalAuction.ch ist die zentrale Plattform, um amtliche Immobilienversteigerungen in der Schweiz transparent und zugänglich zu machen. Sie zeigt nicht nur sämtliche laufenden Verfahren, sondern bietet auch Einblicke in Verkehrswerte, Dokumente und Lageinformationen. So können Interessierte frühzeitig fundierte Entscheidungen treffen.
Für Paare, Anwälte und Investoren schafft diese Transparenz eine faire Grundlage: Alle Beteiligten sehen dieselben Informationen, die gleichen Fristen und haben die gleichen Chancen - ein entscheidender Fortschritt gegenüber früheren, schwer zugänglichen Verfahren.
Eine Scheidung muss nicht zwangsläufig zu einem finanziellen oder emotionalen Verlust führen. Die Teilungsversteigerung bietet eine rechtlich geregelte, faire Möglichkeit, gemeinsames Eigentum aufzulösen, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Sie schafft Klarheit, schützt die Interessen beider Seiten und stellt sicher, dass der Erlös objektiv verteilt wird.
Mit modernen Plattformen wie LocalAuction.ch wird dieser Prozess heute transparenter, strukturierter und effizienter als je zuvor. Damit wird die Zwangsversteigerung - richtig verstanden - zu einem Instrument der Gerechtigkeit, nicht des Konflikts.
LocalAuction.ch - Die Plattform für amtliche Immobilienversteigerungen in der Schweiz. Transparent. Effizient. Rechtskonform.
Durchstöbern Sie alle verfügbaren Immobilienauktionen
Alle Amtlichen Grundstück-Versteigerungen aller Betreibungs- und Konkursämter der Schweiz