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///Zwangsversteigerung in Morcote: Luxusvilla mit Seeblick erfolgreich ersteigert

Zwangsversteigerung in Morcote: Luxusvilla mit Seeblick erfolgreich ersteigert

4. März 2025

Villa von Pierin Vincenz mit Pool am Hang

Die malerische Gemeinde Morcote am Luganersee ist um ein Kapitel reicher: Die ikonische Vincenz-Villa wechselte im Rahmen einer öffentlichen Zwangsversteigerung für 4 Millionen CHF den Besitzer. Damit endet ein langer Verkaufsprozess rund um das Anwesen des ehemaligen Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz und eröffnet gleichzeitig spannende Einblicke in die Funktionsweise schweizerischer Grundstücksverwertungen.


1. Das Objekt im Überblick

  • Lage: Uferhanglage in Morcote (TI) mit unverbaubarem Blick über den Luganersee.
  • Grundstück & Gebäude: Rund 368 m² Wohnfläche, grosszügige Terrassen, Infinity-Pool sowie ein separates Bootshaus mit Einliegerwohnung.
  • Baujahr & Zustand: Ursprünglich 1980er-Jahre, zuletzt modernisiert, dennoch Renovationsbedarf.
  • Neuer Eigentümer: Unternehmer Dölf Früh (72) aus dem Toggenburg.
«Der Hammer ist gefallen: Die Villa des gestrauchelten Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz inklusive Bootshaus wird für 4 Millionen Franken versteigert.»

2. Chronologie der Versteigerung

DatumEreignis
2015Kauf der Liegenschaft durch P. Vincenz für ca. 6,5 Mio. CHF.
Februar 2024Betreibungsamt veröffentlicht Steigerungsanzeige, Doppelaufruf vorgesehen.
11. April 2024Öffentliche Steigerung um 14:00 Uhr im Rathaus Mendrisio.
11. April 2024Zuschlag an Dölf Früh für 4 Mio. CHF, Eigentumsübertragungsprozess eingeleitet.

3. Rechtliche Grundlagen der Zwangsversteigerung

Die Verwertung von Grundstücken ist in der Schweiz detailliert im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sowie in der Verordnung über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG) geregelt. Zentrale Normen sind Art. 135 ff., 257, 259 SchKG, sie schaffen einen transparenten Rahmen, der sowohl Gläubiger- als auch Schuldnerinteressen wahrt.

3.1 Ablauf in sechs Schritten

  1. Betreibungsbegehren: Gläubiger leiten das Verfahren ein (SchKG Art. 67 ff.).
  2. Pfändung & Schätzung: Das Betreibungsamt erstellt ein Lastenverzeichnis und setzt den Verkehrswert fest.
  3. Öffentliche Bekanntmachung: Mindestens vier Wochen vor dem Termin, inseriert werden Ort, Zeit, Schätzung und Besonderheiten.
  4. Doppelaufruf:Erst Aufruf mit Grundpfandschulden, dann ohne, so wird der höchste Netto-Erlös für alle Gläubiger ermittelt.
  5. Zuschlag & Anzahlung: Der Meistbietende leistet sofort eine Sicherheit (typischerweise 10 % oder einen fixen Betrag, z. B. 100 000 CHF im Kanton Schaffhausen).
  6. Eigentumsübertragung: Nach Rechtskraft des Zuschlags und vollständiger Zahlung erfolgt die Grundbuch-Eintragung (SchKG Art. 140 ff.).

3.2 Besonderheiten des «Doppelaufrufs»

Der Doppelaufruf schützt rangniedere Grundpfandgläubiger, indem erst ein Bruttoangebot (mit bestehenden Hypotheken) und danach ein Nettogebot (hypothekenfrei) verglichen werden. Für Bieter erhöht sich dadurch die Transparenz, weil klar erkennbar ist, welche Lasten sie allenfalls übernehmen.


4. Chancen und Erfolgsfaktoren für Bietende

  • Preisvorteil: Versteigerungen liegen oft 10–30 % unter Marktwert, wie der Morcote-Case mit nur ~62 % des ursprünglichen Kaufpreises zeigt.
  • Rechtssicherheit:Klare Fristen, Einsprachemöglichkeiten und amtliche Abwicklung minimieren unbekannte Risiken.
  • Finanzierungsstrategie:Vorbereitung ist alles: Bankgarantie oder Bar-Cauzione müssen vor Ort sofort verfügbar sein (Beispiel Schaffhausen).
  • Due-Diligence:Vorbesichtigung, Einsicht ins Grundbuch, Prüfung von Dienstbarkeiten und allfälligen Renovationskosten.
FAQ: Häufige Fragen zur Teilnahme

Muss ich als Privatperson ein Depot hinterlegen?
Ja, grundsätzlich verlangt das Betreibungsamt eine sofortige Sicherheitsleistung. Deren Höhe variiert kantonal.

Was passiert bei Nichtzahlung des Restkaufpreises?
Der Zuschlag wird aufgehoben, es erfolgt eine neue Steigerung, und die bisherige Anzahlung kann zur Deckung des Schadens verwendet werden.


5. Best-Practice-Lerneffekte aus Morcote

  1. Timing beachten: Die frühzeitige Beobachtung amtlicher Publikationen gibt Vorsprung bei der Vorbereitung.
  2. Sofortige Entscheidungsfähigkeit: Dölf Früh war am Auktionstag in der Lage, sein Angebot zu untermauern, ein Schlüsselfaktor für den Zuschlag.
  3. Netzwerk nutzen: Der Gewinner kannte die Region und das Objekt bereits, was sein Risikoprofil positiv beeinflusste.

6. Fazit

Die Zwangsversteigerung der Luxusvilla in Morcote illustriert beispielhaft das gut austarierte Zusammenspiel von Gläubigerschutz und Kaufgelegenheit im Schweizer Recht. Für potenzielle Erwerber eröffnen sich attraktive Chancen, vorausgesetzt, sie sind bestens informiert, finanziell vorbereitet und respektieren die klar strukturierten Verfahrensregeln. Mit diesen Grundlagen kann eine Zwangsversteigerung, wie im Fall Morcote, vom vermeintlichen Notverkauf zur Erfolgsgeschichte für alle Beteiligten werden.

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